Bearth & Partner Steuerberatung und Treuhand AG

Grabenstrasse 15, 7000 Chur

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Bearth & Partner Steuerberatung und Treuhand AG ist eine Treuhandkanzlei mit Sitz in Chur. Auf der Startseite beschreibt sich die Firma selbst als vorwiegend im Kanton Graubünden für Unternehmen und KMU aus allen Branchen tätig, mit der Steuerberatung als eigenem Spezialgebiet. Wer deshalb eine reine Steuer- und Buchhaltungskanzlei erwartet, übersieht eine Dienstleistung auf der Unterseite zur Immobilienbewirtschaftung: die Finanzierungs- und Hypothekenberatung. Sie taucht dort als eine von 9 konkret benannten Leistungen auf, gleich neben der Verwaltung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum, nicht als eigenständiges Kapitel mit eigener Unterseite, sondern eingebettet in die Immobilienpraxis der Kanzlei.

Hypothekenberatung als Teil der Immobilienbewirtschaftung

Die Seite zur Immobilienbewirtschaftung listet die Finanzierungs- und Hypothekenberatung zwischen der Steuerberatung und -optimierung im Zusammenhang mit Liegenschaften und der Nachlassplanung bei Liegenschaften auf. Daneben bietet die Kanzlei dort die Bewirtschaftung und Verwaltung von Mietliegenschaften, die Bewirtschaftung und Verwaltung von Stockwerkeigentum (STWEG), die Vermietung und Beratung von Einzelobjekten, Beratung bei schwierigen Mietverhältnissen, Unterstützung bei Wohnungsabnahmen sowie die Erstvermietung von Neubauten oder nach umfassenden Sanierungen an. Das Muster ist erkennbar: Die Hypothekenberatung richtet sich in erster Linie an Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Liegenschaft die Kanzlei ohnehin verwaltet oder betreut, nicht an Laufkundschaft, die ausschliesslich eine Finanzierung sucht.

Wer die Beratung führt

Verantwortlich für den Immobilienbereich ist Sven Theus, einer von 5 Partnern der Kanzlei (neben Gion Bearth als Geschäftsführer seit 2004, Roman Sgier, Ivo Farovini und Nadja Bearth). Sein Werdegang, den die Kanzlei veröffentlicht, zeigt, wie 2 Qualifikationen zusammenkommen, die für eine Hypothekenberatung aus einer Treuhandhand relevant sind. Theus begann 2008 mit einer kaufmännischen Lehre bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur und wechselte 2011 als Sachbearbeiter zu Bearth & Partner. Zwischen 2014 und 2017 bildete er sich berufsbegleitend zum Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis weiter, ab 2018 leitete er als Mandatsleiter eigene Mandate. Zwischen 2021 und 2022 liess er sich zusätzlich zum Immobilienbewirtschafter mit eidgenössischem Fachausweis ausbilden und ist seit 2022 Partner der Kanzlei. Zwischen 2022 und 2024 absolvierte er zudem einen diplomierten Nachdiplomstudiengang in Unternehmensführung NDS HF. Diese Kombination, Treuhänder und Immobilienbewirtschafter mit je eigenem eidgenössischem Fachausweis in derselben Person, ist der eigentliche Grund, warum die Kanzlei die Hypothekenberatung glaubwürdig neben der Liegenschaftsverwaltung anbieten kann.

Theus arbeitet im Immobilienbereich nicht allein. Die Seite nennt 2 weitere Ansprechpersonen. Curdin Sgier ist seit 2020 als Sachbearbeiter Immobilien bei der Kanzlei tätig, hat aber ursprünglich zwischen 2006 und 2010 eine Ausbildung zum Automechaniker absolviert, bevor er ins Treuhandwesen wechselte, und hat sich zwischen 2023 und 2024 zum Immobilienbewirtschafter mit eidgenössischem Fachausweis weitergebildet. Katja Perfler ist seit 2022 als Sachbearbeiterin im Team, davor war sie von 2001 bis 2022 als Sachbearbeiterin und Schadenexpertin bei der Elementarschadenkasse der Gebäudeversicherung Graubünden in Chur tätig, und bildete sich seit 2022 zunächst zur Sachbearbeiterin Immobilienbewirtschaftung SVIT weiter. Aktuell absolviert sie, mit Zeithorizont 2026 bis 2027, selbst die Ausbildung zur Immobilienbewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis. Damit halten in diesem 3-köpfigen Immobilienteam bereits 2 Personen, Theus und Sgier, den Fachausweis als Immobilienbewirtschafter, während Perfler noch daran arbeitet.

Verzahnung mit Steuern und Erbteilungen

Die Hypothekenberatung steht nicht isoliert neben den anderen Praxisfeldern der Kanzlei. Auf der Steuern-Seite führt Bearth & Partner unter anderem Grundstückgewinnsteuererklärungen sowie Nachlass- und Erbschaftssteuererklärungen als eigene Dienstleistungen auf, und auf der Immobilienbewirtschaftungs-Seite steht die Nachlassplanung bei Liegenschaften direkt neben der Finanzierungs- und Hypothekenberatung. Dazu kommt eine eigene Erbteilungen-Seite mit Dienstleistungen wie der Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen, güterrechtlichen Auseinandersetzungen, eigentlichen Erbteilungen und Willensvollstreckermandaten. In der Praxis treffen diese Themen häufig zusammen: Eine geerbte Liegenschaft mit mehreren Erbberechtigten lässt sich oft nur auflösen, wenn eine Person die anderen auszahlt und dafür eine neue Hypothek aufnimmt oder eine bestehende erhöht, während gleichzeitig die Grundstückgewinnsteuer auf einen allfälligen Verkaufsanteil zu klären ist. Dass dieselbe Kanzlei die Erbteilung, die dazugehörige Steuererklärung und die Finanzierungsberatung anbietet, ist ein Vorteil, den eine reine Hypothekenvermittlung ohne Treuhandhintergrund nicht bieten kann.

Auch Firmenkunden bekommen Finanzierungsberatung

Die Hypothekenberatung für private Eigentümerinnen und Eigentümer ist nicht die einzige Finanzierungsdienstleistung der Kanzlei. Auf der separaten Seite zur Unternehmensberatung nennt Bearth & Partner unter den eigenen Dienstleistungen ausdrücklich die Unterstützung und Beratung in Finanzierungsfragen, Kreditgesuchen und Bankgesprächen, neben Beratung bei Gesellschaftsgründungen, Umwandlungen, Umstrukturierungen, Nachfolgelösungen, Kauf und Verkauf sowie Sanierungen und Liquidationen. Das ist eine andere Zielgruppe als die private Wohneigentumsfinanzierung: Hier geht es um Betriebskredite, Investitionsfinanzierungen und die Vorbereitung von Bankgesprächen für Unternehmen, nicht um die private Hypothek fürs Eigenheim. Für ein Unternehmen, das die Kanzlei bereits für Buchhaltung oder Steuern nutzt und gleichzeitig eine Immobilie kauft oder finanziert, deckt Bearth & Partner damit rein rechnerisch beide Seiten ab, die private Hypothek über die Immobilienbewirtschaftung und die betriebliche Finanzierung über die Unternehmensberatung. Auf der Website erscheinen die beiden Angebote allerdings als 2 getrennte Dienstleistungsseiten.

Was auf der Website fehlt

Weder auf der Immobilienbewirtschaftungs- noch auf der Unternehmensberatungsseite steht ein Zinssatz, eine Gebühr, eine Belehnungsgrenze, ein Tragbarkeitswert, eine Amortisationsdauer oder eine Frist. Es gibt keinen Online-Rechner, keine Beispielrechnung und keine Preisangabe für ein Beratungsgespräch. Jede der geprüften Seiten endet stattdessen mit demselben Aufruf, "Ich wünsche ein Beratungsgespräch". Wer sich für die Hypothekenberatung interessiert, muss also zuerst ein Gespräch vereinbaren, bevor überhaupt Zahlen auf den Tisch kommen. Das ist bei einer Treuhandkanzlei, die Mandate individuell abrechnet, wenig überraschend, unterscheidet sich aber von Anbietern, die ihre Konditionen offen auf der eigenen Website ausweisen.

Im März 2026 ist die Kanzlei zudem an eine neue Adresse gezogen, Grabenstrasse 15 in 7000 Chur. In der Ankündigung auf ihrer Startseite nennt die Kanzlei zur Orientierung ein Restaurant und eine Apotheke in der Nachbarschaft als Wegmarken, ein Detail, das eher zu einer frisch bezogenen Adresse passt als zu einem seit langem eingespielten Standort.

Für wen sich das eignet

Wer bereits Kundin oder Kunde von Bearth & Partner ist, etwa weil die Kanzlei eine Liegenschaft verwaltet oder die Steuererklärung erstellt, bekommt mit der Finanzierungs- und Hypothekenberatung eine naheliegende Ergänzung aus einer Hand, mit einem Partner an der Spitze des Immobilienbereichs, der sowohl den Treuhänder- als auch den Immobilienbewirtschafter-Fachausweis trägt. Wer dagegen gezielt mehrere Hypothekaranbieter vergleichen will oder ausserhalb von Graubünden wohnt, findet auf dieser Website weder Vergleichszahlen noch ein auf Hypotheken spezialisiertes Kernprodukt: Die Hypothekenberatung bleibt eine von 9 Leistungen auf einer Seite, deren Schwerpunkt die laufende Bewirtschaftung von Liegenschaften ist, nicht die Vermittlung von Krediten. Für eine Erstberatung im Rahmen einer ohnehin bestehenden Mandatsbeziehung mit der Kanzlei ist das ein plausibler Anlaufpunkt, für einen reinen Zinsvergleich eher nicht.

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