Luzerner Kantonalbank

Luzern · seit 1850

Zum Bewerten auf einen Stern tippen

Bei der Luzerner Kantonalbank steht der Kanton selbst im Grundbuch der Bank, nicht nur im Namen. Das Umwandlungsgesetz von 2001 schreibt vor, dass der Kanton Luzern mindestens 51 Prozent des Aktienkapitals und der Aktienstimmen halten muss, tatsächlich sind es 61.5%, während 38.5% breit im Publikum gestreut sind. Dazu kommt eine echte Staatsgarantie: Der Kanton haftet für alle Verbindlichkeiten der LUKB, soweit deren eigene Mittel nicht reichen, und das reicht über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus, die Kundenguthaben nur bis 100'000 Franken deckt. Wer bei der LUKB eine Hypothek aufnimmt, tut das also bei einer Bank, deren Zahlungsfähigkeit der Kanton selbst garantiert, nicht nur eine Selbstregulierungsorganisation der Banken.

Gegründet wurde die Bank 1850 als «Kantonale Spar- und Leihkasse», mit Sitz im damaligen Regierungsgebäude an der Bahnhofstrasse in Luzern. 1892 kam die Umbenennung in «Luzerner Kantonalbank», 2001 der Wechsel in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft mit Börsengang an der SIX Swiss Exchange, erster Handelstag am 12. März 2001. 2025 feierte die LUKB ihren 175. Geburtstag. Heute beschäftigt sie rund 1'400 Mitarbeitende, betreibt 22 Geschäftsstellen im Kanton Luzern, einen Standort in Zürich für Private Banking und strukturierte Produkte sowie je ein Sales-Office in Lausanne und Lugano. Über 60% aller Luzerner Privatpersonen und gegen 50% aller Luzerner Unternehmen unterhalten laut eigener Aussage eine Geschäftsbeziehung mit der Bank, was sie zur klar dominierenden Hausbank im Kanton macht. Standard & Poor's bewertet die LUKB mit einem langfristigen Rating von AA+.

Für die Strategieperiode bis 2030 («LUKB30») hat sich die Bank konkrete Finanzziele gesetzt statt vager Absichtserklärungen: einen Konzerngewinn von über CHF 340 Mio., zinsunabhängige Erträge von über CHF 310 Mio., ein Nettowachstum bei Vermögensverwaltungs- und Vermögensberatungsmandaten von über CHF 1'800 Mio. sowie eine Cost-Income-Ratio unter 50%. Das Ziel dahinter: bis 2030 zu den 5 führenden Universalbanken der Schweiz zu zählen, nicht nur die grösste Bank im eigenen Kanton zu bleiben.

3 Hypothekarmodelle, aber nur eines mit veröffentlichtem Zinssatz

Wer bei der LUKB eine Hypothek sucht, wählt zwischen 3 eigenen Modellen: der Festhypothek, der SARON-Hypothek und dem Baukredit für Bauvorhaben. Nur bei einem davon nennt die Bank auf der Produktseite selbst eine Zahl. Die Festhypothek-Seite veröffentlicht eine Zinstabelle für selbstbewohnte Eigenheime, gültig per 04.09.2026: 2 Jahre 1.570%, 3 Jahre 1.720%, 4 Jahre 1.810%, 5 Jahre 1.870%, 6 Jahre 1.920%, 7 Jahre 1.970%, 8 Jahre 2.030%, 9 Jahre 2.080%, 10 Jahre 2.140%. Laufzeiten reichen von 2 bis 15 Jahren, der Mindestbetrag liegt bei CHF 100'000, und für Abschluss oder Verlängerung fallen laut Produktseite keine Gebühren an. Wer mit steigenden Zinsen rechnet, kann sich den Satz über eine Forward-Festhypothek Monate im Voraus sichern, gegen einen Aufschlag, den die Bank als Forward-Prämie bezeichnet, ohne deren Höhe zu nennen.

Bei der SARON-Hypothek nennt die LUKB keinen festen Prozentsatz, sondern eine Formel: Der geltende Zins ergibt sich aus dem SARON Compound als Basiszinssatz plus einer individuell vereinbarten Marge, und ist der Basiszinssatz einer Zinsperiode negativ, wird er auf 0% gesetzt statt die Marge zu schmälern. Laufzeiten gehen von 1 bis 5 Jahren, der Mindestbetrag liegt bei CHF 25'000. Ein Wechsel in eine Festhypothek ist während der Laufzeit jederzeit möglich, verlangt aber eine Anmeldung bis spätestens 5 Bankwerktage vor dem gewünschten Starttermin, auch tranchenweise. Die SARON-Hypothek selbst ist kein neues Produkt mit neuem Namen: Sie hat bei der LUKB im Mai 2020 die vorherige LIBOR- beziehungsweise Rollover-Hypothek offiziell abgelöst, was die eigene FAQ-Seite ausdrücklich so festhält.

Der Baukredit schliesslich bleibt bei der Konditionenfrage bewusst offen: «Die Konditionen für Baukredite werden in einem Beratungsgespräch vereinbart», heisst es wörtlich, Voraussetzung ist eine vorliegende Baubewilligung. Verzinst wird nur der tatsächlich beanspruchte Teil der Kreditlimite, nicht die gesamte zugesagte Summe, und nach Abschluss der Bauarbeiten wandelt die Bank den Kredit in eine reguläre Hypothek um (Konsolidierung). Wer also die 3 Modelle nebeneinander vergleicht, bekommt bei der LUKB eine klare, datierte Zahl nur für die Festhypothek. SARON-Hypothek und Baukredit bleiben Verhandlungssache am Beratungstisch.

Rabatt für Familien und für energetisches Bauen

2 Sonderkonditionen legt die LUKB über ihre 3 Grundmodelle. Die Familien-Hypothek richtet sich an neue Hypothekarkundinnen und -kunden mit Kindern unter 18 Jahren: 0.400% Vergünstigung auf maximal CHF 250'000 während 3 Jahren, was in der Summe bis zu 3'000 Franken sparen kann. Der Mindestbetrag der Gesamthypothek liegt bei CHF 200'000, und die Bank knüpft 3 Bedingungen daran: die Hauptbankbeziehung muss bei der LUKB liegen, die gesamte Finanzierung muss über die LUKB laufen, und das Objekt muss für 3 Jahre bei der LUKB kapitalgebunden bleiben. Wer die Bank nach der Vergünstigungsphase wieder verlässt, hat sie also im Grunde für 3 Jahre Kundentreue bekommen.

Die Energiespar-Hypothek plus zielt auf nachhaltige Bau- oder Renovationsprojekte und gibt 0.50% Zinsersparnis während der gesamten Produktlaufzeit, nicht nur befristet wie bei der Familien-Hypothek. Beide Rabatte lassen sich auf jedes der 3 Grundmodelle legen, aber laut FAQ zur SARON-Hypothek nicht gleichzeitig: Eine Kombination aus Familien- und Energiespar-Hypothek in derselben Finanzierung schliesst die Bank ausdrücklich aus.

Vom Hypothekencheck zur tatsächlichen Ablösung

Für alle, die eine bestehende Hypothek zur LUKB verlegen wollen, führt die Bank einen eigenen Ratgeber mit 4 konkreten Schritten. Der erste ist die Kündigungsfrist: Variable Hypotheken lassen sich mit einer Frist von in der Regel 3 oder 6 Monaten jederzeit kündigen, Fest- und SARON-Hypotheken dagegen nur zum Vertragsende, weshalb die LUKB empfiehlt, sich mindestens 6 Monate vor Ablauf zu kümmern. Der zweite Schritt ist der kostenlose Hypothekencheck: ein persönlicher Termin in einer Geschäftsstelle, an dem die passende Finanzierungslösung durchgerechnet und Handlungsempfehlungen aufgezeigt werden. Das ist reine Beratung, keine Ablösung. Erst im dritten Schritt bereitet die LUKB die Vertragsunterlagen vor, und im vierten übernimmt sie die eigentliche Arbeit: «Wir kündigen für Sie die bestehende Hypothek, übertragen die Sicherheiten und lösen termingerecht die Zahlung aus», schreibt die Bank wörtlich. Die Kündigung bei der alten Bank erledigt also nicht der Hypothekencheck selbst, sondern die LUKB im Rahmen dieses vierten Schritts, nachdem Beratung und neues Angebot bereits stehen.

Wer vorzeitig aus einer laufenden Fest- oder SARON-Hypothek bei der alten Bank aussteigt, muss dort in aller Regel mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen; deren Höhe hängt von Kredithöhe, Restlaufzeit und den dortigen Vertragsbedingungen ab, und die LUKB nennt dazu naturgemäss keine eigene Zahl, weil es sich um eine Gebühr der abgebenden Bank handelt. Werden mehrere Festhypotheken bei der LUKB kombiniert, um Fälligkeiten zu staffeln, gilt derselbe Mindestbetrag von CHF 100'000 pro Festhypothek und CHF 25'000 pro SARON-Hypothek wie bei einem Neuabschluss.

Für wen sich die LUKB eignet

Die LUKB passt am besten zu Käuferinnen und Käufern, die eine Bank mit Staatsgarantie und einer über Jahrzehnte geprüften Geschäftsstelle vor Ort wollen, statt eines reinen Online-Vermittlers, und die bereit sind, für einen Zinsvorteil (Familien-Hypothek) oder für nachhaltiges Bauen (Energiespar-Hypothek plus) eine mehrjährige Bindung an die Bank einzugehen. Für alle, die zuerst nur eine Hausnummer beim Zins sehen wollen, ist die Festhypothek-Seite mit ihrer datierten Tabelle die einzige der 3 Produktseiten, die das ohne Termin liefert; bei SARON-Hypothek und Baukredit bleibt nur der Weg über Rechner oder Beratungsgespräch. Wer eine bestehende Hypothek von einer anderen Bank mitbringt, bekommt mit dem Hypothekencheck eine kostenlose Erstberatung und, sobald das neue Angebot steht, eine Bank, die die Kündigung bei der alten Bank aktiv organisiert statt sie der Kundschaft zu überlassen. Wem das zu regional oder zu bindungsintensiv ist, findet die grössere Flexibilität eher bei einem überkantonalen Vermittler, aber nicht die Staatsgarantie und die über 22 Geschäftsstellen im eigenen Kanton, die die LUKB mitbringt.

Mehr aus Kantonalbanken

Alle ansehen